Firma: SteuerErstattung
Adresse: Trichtenhauser Str. 46, 8125 Zollikerberg, Schweiz
Telefon: +41 79 822 46 78
E-Mail: info@steuererstattungpro.com
UID: CHE-329.578.610
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SteuerErstattung und ihren Kund:innen im Bereich Steueroptimierung, Rückerstattung von Quellensteuer und allgemeine steuerliche Beratung für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit steuerlichem Bezug zur Schweiz.
SteuerErstattung bietet:
Rückforderung von Quellensteuern (national/international)
Steuererklärungen für natürliche Personen
Analyse von Optimierungsmöglichkeiten
Digitale Einreichung bei Steuerbehörden
Support bei Rückfragen von Behörden
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Online-Registrierung
Unterzeichnung eines Auftragsformulars
Beginn der Bearbeitung auf Anfrage
Preise gemäss aktueller Preisliste oder individueller Offerte
Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung
Zahlungsfrist: 10 Tage netto
Bei Verzug: Mahngebühren und Verzugszins bis zu 5 % p. a.
Kund:innen verpflichten sich, alle notwendigen Unterlagen korrekt, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei Versäumnis kann keine Garantie für Fristwahrung oder Erfolg übernommen werden.
Die Haftung ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Keine Haftung für Steuerbescheide, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Kund:innen beruhen.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Alle Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Jeder Auftrag gilt einmalig bis zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Dienstleistungen können mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unsere Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Nutzererfahrung und Sicherheit. Durch die Nutzung stimmen Sie der Speicherung zu.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Erstellung und Einreichung der Steuererklärung) sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Abbruch durch den Kunden ist nur der noch nicht verbrauchte Teil der Dienstleistung ggf. anteilig erstattungsfähig.